Vergewaltigungs-Paragraphen

  1. Die sexuelle Mißhandlung eines Ehepartners sei zwar nicht nach dem Vergewaltigungs-Paragraphen des Strafgesetzbuches, aber als Körperverletzung, Nötigung oder Freiheitsberaubung strafbar. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)