Dem Vergleichsverwalter obliegt es jetzt, die benötigte Liquidität zu beschaffen und mit den Gläubigerbanken über die Vergleichsquote - sprich einen Forderungsverzicht - zu verhandeln.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die Gläubiger der Klöckne-Werke AG, der Klöckner Stahl GmbH und der Klöckner Edelstahl GmbH stimmten einer Vergleichsquote von 50 Prozent zu; sie verzichteten auf 1,4 Milliarden DM.
( Quelle: FAZ 1994)
Für die verbliebenen Forderungen gibt es bislang eine Vergleichsquote von zehn Prozent.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)