Dieser Betrag - wohl nicht zufällig exakt in Höhe der erhofften Zulage - ist in einer Vergleichsvereinbarung von Ende 1997 fixiert.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Über den Inhalt der Vergleichsvereinbarung ist von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart worden.
( Quelle: Handelsblatt vom 26.10.2005)