Der Wiesbadener Staatsanwalt Hans-Josef Blumensatt faßt gegenüber der taz die Passage in einem späteren Urteil gegen Rainer Körppen, die das Verhälntis der beiden Ehepaare zueinander betrifft, mit den Worten zusammen: "Man kannte sich und pflegte Kontakt.
( Quelle: TAZ 1997)