Es sieht eine Vergrößerung des Parlaments von 88 auf 132 Mandatsträger vor und legt ein gemischtes Wahlrecht fest: Das Parlament soll künftig zur einen Hälfte nach dem Verhältnis- und zur anderen Hälfte nach dem Mehrheitswahlrecht bestimmt werden.
( Quelle: Spiegel Online vom 20.06.2005)