"Verstößt die Erlangung des Beweismittels gegen das Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners, so ist, wenn kein Rechtfertigungsgrund gegeben ist, durch Güterabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zu entscheiden, ob ein Beweisverbot besteht.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Einbeziehung von Schwarzfahrern und Ladendieben in DNA-Tests und noch dazu ohne richterliche Anordnung widerspreche dem Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.01.2005)