Verhältniszahlen

  1. Der Kläger wollte dagegen einen weitaus geringeren Anteil durch ein Fahrtenbuch nachweisen, das er als Tabelle von monatlich bezifferten, geschäftlichen und privaten Kilometerangaben und den daraus folgenden Verhältniszahlen vorlegte. ( Quelle: Handelsblatt vom 14.07.2005)