Kreß schildert darin den Verhandlungsverlauf mit Lehmann und der Hessischen Hausstiftung über den Kauf der Burg.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Wie die Vorsitzende Richterin der 14. Strafkammer, Brigitte Koppenhöfer, erklärte, habe im Verhandlungsverlauf ein strafbares Fehlverhalten der Angeklagten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.04.2004)