Voraussetzung für die staatlich gewährte Eigenheimzulage ist, daß der Bauherr bzw. Käufer sein Heim selbst nutzt und die Einkünfte im Antrags- und im Vorjahr bei Alleinstehenden 240 000 und bei Verheirateten 480 000 Mark nicht überschreiten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Auch die geschiedenen Frauen übertreffen in allen Altersgruppen die Erwerbsquoten der Verheirateten.
( Quelle: TAZ 1987)
Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen übersteigt nicht den Betrag von 35 000 Mark bei Ledigen und 70 000 Mark bei Verheirateten.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Das gilt auch für die so genannte Reichensteuer, ein dreiprozentiger Aufschlag auf die Einkommensteuer für Bestverdiener (zu versteuerndes Einkommen jährlich 130000 Euro, 260000 Euro bei Verheirateten).
( Quelle: Tagesspiegel vom 09.11.2005)
Dann stehen einer/m Ledigen pro Jahr nur noch 3100 DM und Verheirateten 6200 DM zu.
( Quelle: Brigitte)