Verheirateten

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  1. Voraussetzung für die staatlich gewährte Eigenheimzulage ist, daß der Bauherr bzw. Käufer sein Heim selbst nutzt und die Einkünfte im Antrags- und im Vorjahr bei Alleinstehenden 240 000 und bei Verheirateten 480 000 Mark nicht überschreiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Auch die geschiedenen Frauen übertreffen in allen Altersgruppen die Erwerbsquoten der Verheirateten. ( Quelle: TAZ 1987)
  3. Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen übersteigt nicht den Betrag von 35 000 Mark bei Ledigen und 70 000 Mark bei Verheirateten. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  4. Das gilt auch für die so genannte Reichensteuer, ein dreiprozentiger Aufschlag auf die Einkommensteuer für Bestverdiener (zu versteuerndes Einkommen jährlich 130000 Euro, 260000 Euro bei Verheirateten). ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.11.2005)
  5. Dann stehen einer/m Ledigen pro Jahr nur noch 3100 DM und Verheirateten 6200 DM zu. ( Quelle: Brigitte)
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