Die Berliner Rechtsanwältin Andrea von Drygalski unternahm es, 'Verkäuferpersonen', 'Kaufgegenstände', 'Eigentumszuordnungen', und 'kaufpreisbestimmende Elemente' auch für den interessierten Nichtjuristen näher zu beleuchten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)