Heifer befürwortete die Anregung des Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Dr. Dr. Spiegel, vom Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit abzugehen und den abstrakten Gefahrengrenzwert von 0,8 Promille als Vergehenstatbestand auszustatten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Überraschend deutlich ging der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Peter Macke, mit der Bundesregierung ins Gericht.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Alte Menschen sollen sich nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages aber selbst kritisch prüfen, ob sie noch am Straßenverkehr teilnehmen können.
( Quelle: )