Dann muß die Verkehrsopferhilfe der Autoversicherer einspringen (Verband der Schadenversicherer).
( Quelle: BILD 1996)
Die Verkehrsopferhilfe muss dann gegebenenfalls versuchen, die Entschädigungsstelle in dem betroffenen EU-Land in Regress zu nehmen.
( Quelle: Spiegel Online vom 28.05.2003)
Danach wickelt die Verkehrsopferhilfe, Hamburg, den Schaden ab.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.11.2005)