Im Kommentar dazu hieß es: "Da für Verkehrsteilnehmer nicht immer erkennbar ist, welche Verkehrsrichtungen freigegeben sind, ist vor dem Rechtsabbiegen bei ,Rot' der Verkehrsablauf auf der Kreuzung oder Einmündung aufmerksam zu beobachten.
( Quelle: FAZ 1994)