"Betteln oder ohne Zustimmung des Verkehrsunternehmens zu sammeln" ist nach den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen von Bahn und RMV "in Fahrzeugen und an Haltestellen" verboten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.04.2005)
Sein Amt an der Spitze des größten kommunalen Verkehrsunternehmens in Deutschland hatte der Manager im Oktober 2002 angetreten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.04.2005)
Das Angebot gelte jedoch nur für solche Interessenten, die auch alle Aufgaben des Verkehrsunternehmens schultern wollen.
( Quelle: Die Welt Online vom 11.11.2004)
In Pinneberg bei Hamburg organisieren die Busfahrer des örtlichen Verkehrsunternehmens seit einigen Jahren ihre Dienstpläne selbst.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)