Dem Halter eines Fahrzeugs kann die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wenn mit seinem Auto ein Verkehrsverstoß begangen wurde, jedoch der Fahrer dabei nicht ermittelt werden konnte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die anfallenden Verwarnungs- und Bußgelder wiederum stehen jener Gemeinde zu, in deren Zuständigkeitsbereich der Verkehrsverstoß begangen wurde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Manche Autofahrer, denen nach einem neuen Verkehrsverstoß weitere Punkte und eventuell sogar der Führerscheinentzug drohen, hoffen, dass während der Verhandlung des Einspruchs bestehende Eintragungen gelöscht werden.
( Quelle: Spiegel Online vom 11.11.2003)
Nur weil ein Autofahrer seinen Verkehrsverstoß nicht einsehen will, darf gegen ihn kein höheres Bußgeld verhängt werden.
( Quelle: BILD 1997)
Nach dem so gewonnenen Maßstab geht der Senat bei der Auferlegung eines Fahrtenbuch nach erstmalig festgestelltem (unaufklärbarem) Verkehrsverstoß von folgenden Grundsätzen aus:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein Verkehrsverstoß blockiert seit kurzem die Tilgung vorhandener Punkte von dem Tag an, an dem er begangen wurde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.10.2004)