Verkehrsverstoß

  1. Dem Halter eines Fahrzeugs kann die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wenn mit seinem Auto ein Verkehrsverstoß begangen wurde, jedoch der Fahrer dabei nicht ermittelt werden konnte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Die anfallenden Verwarnungs- und Bußgelder wiederum stehen jener Gemeinde zu, in deren Zuständigkeitsbereich der Verkehrsverstoß begangen wurde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Manche Autofahrer, denen nach einem neuen Verkehrsverstoß weitere Punkte und eventuell sogar der Führerscheinentzug drohen, hoffen, dass während der Verhandlung des Einspruchs bestehende Eintragungen gelöscht werden. ( Quelle: Spiegel Online vom 11.11.2003)
  4. Nur weil ein Autofahrer seinen Verkehrsverstoß nicht einsehen will, darf gegen ihn kein höheres Bußgeld verhängt werden. ( Quelle: BILD 1997)
  5. Nach dem so gewonnenen Maßstab geht der Senat bei der Auferlegung eines Fahrtenbuch nach erstmalig festgestelltem (unaufklärbarem) Verkehrsverstoß von folgenden Grundsätzen aus: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Ein Verkehrsverstoß blockiert seit kurzem die Tilgung vorhandener Punkte von dem Tag an, an dem er begangen wurde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.10.2004)