Verkehrswegebau-Beschleunigungsgesetz

  1. Eine Verlagerung auf juristische Instanzen hat jedoch für das 4,5 Milliarden Mark schwere Bauvorhaben, das im Herbst beginnen soll, nach dem Verkehrswegebau-Beschleunigungsgesetz keine aufschiebende Wirkung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)