Verkehrszulassung

  1. Nach Erteilung der Stückprüfbescheinigung erfolgt die endgültige Verkehrszulassung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Dem modernsten Akaflieg-Projekt, der "Mü30", hat das Luftfahrt-Bundesamt bereits die Verkehrszulassung erteilt. ( Quelle: Spiegel Online vom 16.07.2005)