Verknüpfungspunkten

  1. Der Taktfahrplan soll so gestaltet werden, daß die Fahrgäste an den Verknüpfungspunkten - den sogenannten Knotenbahnhöfen - mindestens im Stunden-Takt Anschluß in alle Himmelsrichtungen finden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)