Verfassungsrechtlichen Einwänden halten die SPD-Initiatoren zum einen entgegen, sie wollten die im Verdachtsfall angestrebte Möglichkeit der Vermögenseinziehung nicht innerhalb des Strafrechts, sondern "nur" im Polizeirecht verankern.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Gegen diesen Beschluß richtet sich die form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft, mit der die Zurückweisung des Rehabilitierungsantrags des Ast. mit Ausnahme der Vermögenseinziehung beantragt wird. Aus den Gründen:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)