Vermögenserträge

  1. Vermögenserträge werden gar nicht berücksichtigt, um die Beiträge zu berechnen, wohl aber bei der Steuer. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Statt dessen müssten auch Vermögen und Vermögenserträge stärker besteuert werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.06.2003)
  3. Für private Vermögen gilt es die Karlsruher Vorgabe durchzusetzen, daß Vermögenserträge mit nicht mehr als der Hälfte besteuert werden dürfen. ( Quelle: Welt 1996)