Vermögenserträge werden gar nicht berücksichtigt, um die Beiträge zu berechnen, wohl aber bei der Steuer.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Statt dessen müssten auch Vermögen und Vermögenserträge stärker besteuert werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.06.2003)
Für private Vermögen gilt es die Karlsruher Vorgabe durchzusetzen, daß Vermögenserträge mit nicht mehr als der Hälfte besteuert werden dürfen.
( Quelle: Welt 1996)