Das oberste Gericht hatte befunden, daß Vermögens- und Erbschaftssteuer bis zum Jahresende neu zu regeln seien, da Grund und Boden wegen der zu niedrigen Einheitsbewertung zu gering, die verschiedenen Vermögensformen somit ungleich besteuert würden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Bei allen Anlageformen wurde unterstellt, daß 1970 jeweils 50 000 Euro in die Vermögensformen investiert wurden.
( Quelle: Die Welt vom 16.04.2005)