Inbesondere wird darin die öffentlich geäußerte Kritik an der Vermögensfrage ehemaliger Sudetendeutscher schriftlich fixiert.
( Quelle: TAZ 1997)
Aber sie entsprechen der deutschen Rechtslage, nach der die Vermögensfrage noch immer offen sei, so Steinbach.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.08.2004)