Vermögenslosigkeit

  1. Sachenrechtlich stellt sich die Frage, wie die Grundbuchsituation möglichst rasch der wirtschaftlichen Lage (Vermögenslosigkeit) angepaßt werden kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Denn die aus § 2 I 2 LöschG folgende Vermutung der Vermögenslosigkeit kann nur entkräftet sein, wenn glaubhaft gemacht ist, daß die Gesellschaft zum Jetztzeitpunkt Vermögen besitzt und die Löschung deshalb nicht gerechtfertigt ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)