Damit ist jedoch nicht gesagt, daß eine solche Entscheidung - materiell - einen unmittelbaren Vermögensrückfall bewirkt, mit der Folge, daß nunmehr lediglich das Grundbuch berichtigt werden müßte. Der Wortlaut der Vorschrift ist vielmehr offen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)