Vielmehr müsse sich der Gesetzgeber jetzt um Regelungen für eine Vermögensstrafe bemühen, die den verfassungsrechtlichen Ansprüchen gerecht werde, forderte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg gegenüber der WELT.
( Quelle: )
Eine neu eingeführte "Vermögensstrafe" ermöglicht es, als Geldstrafe das gesamte Vermögen des Täters einzuziehen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Bislang konnte eine Vermögensstrafe bei Bandenhehlerei, Geldwäsche und Drogenkriminalität ausgesprochen werden.
( Quelle: )