In seiner Entscheidungsformel habe das BVerfG einen klaren Zeitpunkt normiert, über den hinaus das verfassungswidrige Vermögensteuergesetz nicht mehr angewendet werden dürfe.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Das Vermögensteuergesetz im Zusamenwirken mit dem Bewertungsgesetz gibt gegenwärtig nicht annähernd gleiche Ausgangswerte für die Ermittlung eines Sollertrages und führt deshalb zu einer ungleichen Belastung.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Das wundert mich allerdings, weil es im Vermögensteuergesetz schon immer den Begriff des Luxus gab.
( Quelle: Welt 1999)