Antwort: Dies ist ohne Kenntnis der individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse nur sehr schwer zu sagen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Dort sind allerdings viele Institute sehr zurückhaltend, wenn sie den Antragsteller und seine Vermögensverhältnisse überhaupt nicht kennen.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Verfahrensschwerpunkte lägen auf Fragen der eheähnlichen Gemeinschaften sowie ungeklärter Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 29.06.2005)