Bisher strittige Grundstücke seien im Wege der einvernehmlichen Vermögenszuordnung für den Umzug von Bundestag und Regierung zur Verfügung gestellt worden, teilte Finanzsenator Elmar Pieroth (CDU) mit.
( Quelle: TAZ 1993)
Auch z. B. Industrie- und Handelskammern als öffentlich-rechtliche Realkörperschaften sowie öffentlich-rechtliche Stiftungen wären demzufolge nicht nach dem Vermögensgesetz zu bescheiden, da es sich um Fragen der Vermögenszuordnung handelt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das Durcheinander nach dem Mauerfall bei der Vermögenszuordnung war entsprechend groß.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)