Die zivilgerichtliche Rechtsprechung, die für das Verhältnis Vermieter-Mieter zuständig ist, legt fest, dass die fehlende verwaltungsrechtliche Genehmigung für das Verhältnis Vermieter-Mieter keine Rolle spielt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die zivilgerichtliche Rechtsprechung, die für das Verhältnis Vermieter-Mieter zuständig ist, legt fest, dass die fehlende verwaltungsrechtliche Genehmigung für das Verhältnis Vermieter-Mieter keine Rolle spielt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)