Vermieters

  1. Allerdings nicht mit eigenem Geld, sondern mit dem des Vermieters. ( Quelle: Die Welt Online vom 22.07.2003)
  2. Unklare Vertragstexte gehen zu Lasten des Vermieters. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Kann sich ein Mieter, der einer einseitigen Mieterhöhungserklärung des Vermieters jahrelang nachgekommen ist, im nachhinein auf einen bloßen Formfehler der Erhöhungserklärung berufen? ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Gersters dagegen meinen, das sei Sache des Vermieters. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.01.2002)
  5. Aber selbst mögliche "Vollstreckungsprobleme" wegen der diplomatischen Immunität der Botschaft änderten nichts an den Pflichten des Vermieters. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  6. Sie brauchen Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Meldeformular, in dem Sie Ihre Personalien sowie Namen und Anschrift Ihres Vermieters eintragen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.08.2004)
  7. Dagegen ist der Einzug eines nicht-ehelichen Lebensgefährten nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig, die er bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern kann. ( Quelle: Abendblatt vom 14.03.2004)
  8. Allerdings ist in jedem Fall abzuwägen, ob das Interesse des Vermieters an seiner Wohnung, etwa wegen Eigenbedarf, überwiegt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  9. Die Situation des Mieters, dessen Lebensmittelpunkt die Wohnung darstellt und die Situation des Vermieters, der - wenn ihm ein Recht zur ordentlichen Kündigung zur Seite steht - in den Besitz der Wohnung erst gelangen will, sei nicht gleich. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.11.2004)
  10. Es sei grundsätzlich nicht Sache des Vermieters, darzulegen, dass der Kündigungsgrund nicht vorgetäuscht sei, entschieden die Richter (AZ: VIII ZR 368/03). ( Quelle: Tagesschau vom 19.05.2005)