Vermieters

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  1. Wie verhält man sich, wenn die Abrechnung des Vermieters später kommt? ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.08.2005)
  2. Grundsätzlich sind sie Sache des Vermieters. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.08.2005)
  3. Es muss zwischen der Meinungsfreiheit des Mieters und der so genannten Eigentumsverfügungsfreiheit des Vermieters abgewogen werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.07.2003)
  4. Der BGH hob die Urteile der Vorinstanz auf und gab der Klage des Vermieters in vollem Umfang statt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.12.2003)
  5. Sein Haus ungezieferfrei zu halten sollte wohl auch das Interesse des Vermieters sein. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  6. Die Begründung: Es läge kein Verschulden des Vermieters vor, ein Grund für die Haftpflicht sei nicht gegeben. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  7. Die Klage des Vermieters auf Rückgabe und Räumung der Wohnung hatte Erfolg. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  8. Die Anlage der Mietsicherheit ist insbesondere bei einem Konkurs des Vermieters wichtig. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.03.2001)
  9. Vertrag hin oder her: Die Miete für den Gastank, Versicherungen für Mietausfall oder Vandalismus, Pförtnerund Überwachungskosten sind Sache des Vermieters. ( Quelle: Abendblatt vom 01.02.2004)
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