Seit zwei Wochen gelten nun die neuen Bestimmungen im Sozialgesetzbuch: Wer länger als drei Monate arbeitslos ist, kann sich vom Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein geben lassen und damit zu einem privaten Arbeitsvermittler gehen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.04.2002)
Der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei es aber untersagt, ihm einen Vermittlungsgutschein auszustellen und die fällige Gebühr über 1000 Euro zu begleichen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.03.2005)
Der neue Vermittlungsgutschein kann nicht eingelöst werden, weil der Service ohnehin kostenlos ist.
( Quelle: Die Welt Online vom 22.06.2002)
Nur 850 wollten einen Vermittlungsgutschein FRANKFURT A.M. Bei den hessischen Arbeitsämtern ist die Nachfrage nach Gutscheinen für eine private Arbeitsvermittlung bislang äußerst gering.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.05.2002)
Der Vermittlungsgutschein wird künftig einheitlich in Höhe von 2000 Euro ausgestellt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 03.01.2005)
Seit Frühjahr 2002 gibt es den Vermittlungsgutschein, mit dem ein Arbeitsloser einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen kann.
( Quelle: Tagesspiegel vom 01.08.2005)