Vermittlungsgutscheins

  1. Dabei soll bereits nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins bestehen. ( Quelle: Spiegel Online vom 16.10.2004)
  2. Um die Handhabung des Instruments zu vereinfachen, soll aber die dreimonatige Arbeitslosigkeit, die bisher dem Erhalt eines Vermittlungsgutscheins vorausgehen musste, auf sechs Wochen verkürzt werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 03.09.2004)