Dabei soll bereits nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins bestehen.
( Quelle: Spiegel Online vom 16.10.2004)
Um die Handhabung des Instruments zu vereinfachen, soll aber die dreimonatige Arbeitslosigkeit, die bisher dem Erhalt eines Vermittlungsgutscheins vorausgehen musste, auf sechs Wochen verkürzt werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 03.09.2004)