Die Befragung habe dazu gedient, Vermittlungshemmnisse festzustellen und diese gegebenenfalls zu beseitigen.
( Quelle: Die Welt vom 12.08.2005)
Dazu gehört es jedenfalls, klar erkennbare scheinbare Vermittlungshemmnisse zu beseitigen, sofern dies mit zumutbarem Verwaltungsaufwand möglich ist.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)