Wundern sie sich nicht: Freiwerdende Wohnungen werden selbst bei städischen Wohnungsunternehmen nicht selten unter der Hand vergeben, mitunter gegen die Zahlung eines "Vermittlungshonorars" durch den Wohnungssuchenden.
( Quelle: TAZ 1993)
Mehr Transparenz - beispielsweise durch separate Ausweisung des Vermittlungshonorars - könnte es schon lange geben, würde sich auch das Berliner Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) an dynamische Prozesse gewöhnen.
( Quelle: DIE WELT 2001)