Die Richter meinten, ungeachtet der anschließenden Eigennutzung sei ein Zusammenhang der Abstandszahlungen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hinreichend belegt.
( Quelle: Die Welt vom 08.10.2005)
Reduzierung des Defizits bei Verpachtung an Gastronomiebetriebe; keine Gebührenerhöhung für Vereine bei Nutzung städtischer Räume; neue Stellen für Drogenhilfe.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Dem verlustreichen Sportpark sei durch Verpachtung der Gastronomie, der Bowlingbahn und der Sauna zu helfen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 12.05.2004)