Übernahme der Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen: Hierunter fallen der Inspektionsservice laut Serviceplan und sämtliche Werkstattleistungen für normalen Fahrzeugverschleiß.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Im vorliegenden Fall wird dem angesprochenen Verkehr ein Gesamtangebot bezüglich einer mietähnlichen Gebrauchsüberlassung gemacht, bei dem der Leasinggeber die typischen Verschleißreparaturen übernimmt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)