Verschreibt der Arzt ein Medikament, das mit verschlüsselten Präparaten nicht harmoniert, soll ein Warnhinweis aufflackern.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.10.2001)
Verschreibt der Arzt Mittel, deren Preis über dem Festbetrag liegt, muß der Versicherte zusätzlich zur üblichen Rezeptgebühr die Differenz zwischen dem Festbetrag und dem höheren Apothekenpreis selbst übernehmen.
( Quelle: Die Zeit 1995)