Versetzungsbewerber

  1. Wenn es neben dem jeweiligen Versetzungsbewerber auch Beförderungsbewerber gibt, muß in diesen Fällen eine Auswahlentscheidung getroffen werden, die nach Struktur und Substanz nicht von der Entscheidung zwischen mehreren Beförderungsbewerbern abweicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)