Wenn es neben dem jeweiligen Versetzungsbewerber auch Beförderungsbewerber gibt, muß in diesen Fällen eine Auswahlentscheidung getroffen werden, die nach Struktur und Substanz nicht von der Entscheidung zwischen mehreren Beförderungsbewerbern abweicht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)