Versichertenrente

  1. Die "kleine Witwenrente" bekommt eine andere Berechnung und beträgt künftig nach Ablauf des Sterbequartals 25 % der Versichertenrente (§ 67 Nr. 5). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Versichertenrente einer Frau lag 1987 im Durchschnitt 60 Prozent unter der eines Mannes. ( Quelle: TAZ 1989)
  3. Nach geltendem Recht wird die "kleine Witwenrente" ab dem 45. Lebensjahr noch auf die volle Höhe von 60 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Ehemannes aufgestockt, ohne daß eine Minderung der Erwerbsfähigkeit notwendig ist. ( Quelle: Welt 1996)
  4. Ist sie kinderlos, hat sie nach geltendem Recht Anspruch auf 25 Prozent jener Versichertenrente, die ihrem Mann zugestanden hätte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)