Der Speicher darf nur acht Angaben enthalten: die Namen der Krankenkasse und des Versicherten, dessen Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus sowie die Kalenderdaten des Versicherungsbeginns und des Kartenverfalls.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Auf der Karte stehen Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherung, Versichertennummer und Versichertenstatus (Mitglied, Familienangehörige oder Rentnerin) eingeprägt wie auf Kreditkarten und zusätzlich maschinenlesbar auf Chip oder Magnetstreifen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)