Und sie sollen die Kripo angewiesen haben, zwei getrennte Verfahren einzuleiten - eines zur Erforschung des Todesfalls, eines zur Erforschung der Versicherungsbetrügereien.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Dazu gehören Scheck- und Kreditkartenbetrug, Handel mit gestohlenen Aktien und gefälschten Wertpapieren sowie Versicherungsbetrügereien.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.05.2001)