Während der Vorlesungszeit bleibt die Versicherungsfreiheit bestehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet (von Ausnahmen abgesehen).
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Das Bundesarbeitsministerium machte darauf aufmerksam, daß mit Inkrafttreten des Sparpakets die bisherige Versicherungsfreiheit wegfällt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)