Versicherungsfreiheit

  1. Während der Vorlesungszeit bleibt die Versicherungsfreiheit bestehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet (von Ausnahmen abgesehen). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Das Bundesarbeitsministerium machte darauf aufmerksam, daß mit Inkrafttreten des Sparpakets die bisherige Versicherungsfreiheit wegfällt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)