Damit sollte gewährleistet werden, daß in der Druckindustrie Teilzeitarbeitsverhältnisse nicht nter die Versicherungsgrenze fallen.
( Quelle: TAZ 1989)
Zum Jahresbeginn 2003 war die Versicherungsgrenze per Gesetz deutlich stärker angehoben worden: für neue Versicherungen von 40.500 auf 45.900 Euro, für bereits bestehende Verträge deutlich geringer auf 41.400.
( Quelle: Tagesschau Online vom 27.02.2004)