Versicherungsnehmers

  1. Die in § 62 I 1 VVG normierte Rettungsobliegenheit des Versicherungsnehmers setzt in der Kaskoteilversicherung nicht voraus, daß der Versicherungsfall bereits eingetreten war. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Neben der Haftpflichtversicherung ist bei Neuwagen die Vollkasko ratsam, weil sie auch für Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers aufkommt, wenn diese durch einen selbstverschuldeten Unfall oder auf mutwillige Handlungen Dritter zurückzuführen sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Der Vermieter des Versicherungsnehmers hatte aufgrund eines Staffelmietvertrages eine Mieterhöhung geltend gemacht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Doch auch wer versichert ist, sollte beachten, dass die Policen den jeweils aktuellen Lebensbedingungen des Versicherungsnehmers angepasst werden müssen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.08.2004)
  5. Zugleich wird ein einheitliches Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers binnen 14 Tagen nach Zustellung des Versicherungsscheines empfohlen. ( Quelle: Die Welt Online vom 20.04.2004)