Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Versicherer den Versicherungsschein, auch Police genannt, zuschickt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.07.2002)
In den in Ihrem Versicherungsschein enthaltenen Versicherungsbedingungen (AKB) ist eine ""Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile"" enthalten, aus der Sie die Einzelheiten entnehmen können.
( Quelle: Richtig versichert von A-Z; UB Media)
Weist der Versicherer lediglich auf die Abweichung zwischen Antrag und Versicherungsschein (§ 5 II VVG) hin und widerspricht der Versicherungsnehmer insoweit nicht, bezieht der Vertragskonsens sich zwar auf die neue AVB-Fassung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Doch als die Beamten genauer hinsahen, stellten sie fest, dass die von einem Teenager (17) aus Seester vorgelegte Betriebserlaubnis und der Versicherungsschein nicht zu seinem Motorroller passten.
( Quelle: Abendblatt vom 31.07.2004)
Versicherungsschutz genießen auch nichteheliche Lebenspartner, sofern sie mit dem Policen-Besitzer in einem Haushalt wohnen und auf dem Versicherungsschein genannt werden.
( Quelle: Die Welt vom 21.03.2005)
"Jeder Verein und jeder Verband müßte selbst bei einem Wochenendausflug eine Insolvenzversicherung abschließen und jedem Teilnehmer einen Versicherungsschein aushändigen.".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)