Versicherungszeiten

  1. Die Knappschaft wandte ein, aus polnischen Versicherungszeiten sei nach dem Abkommen mit Polen nur dann eine Rente zu zahlen, wenn ein ständiger Aufenthalt in Deutschland vorgelegen hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Wer sicher sein möchte, dass dem Rentenversicherungsträger alle Versicherungszeiten vorliegen, muss daher möglichst bald einen Antrag auf Kontenklärung stellen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.10.2005)
  3. Bislang konnten Antragsteller auf Versicherungszeiten der vergangenen drei Jahre zurückgreifen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.12.2005)
  4. Da die Ostdeutschen durchweg längere Versicherungszeiten aufweisen, ist die Angleichung in Wirklichkeit viel weiter. ( Quelle: Die Zeit 1995)