Die Knappschaft wandte ein, aus polnischen Versicherungszeiten sei nach dem Abkommen mit Polen nur dann eine Rente zu zahlen, wenn ein ständiger Aufenthalt in Deutschland vorgelegen hat.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Wer sicher sein möchte, dass dem Rentenversicherungsträger alle Versicherungszeiten vorliegen, muss daher möglichst bald einen Antrag auf Kontenklärung stellen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.10.2005)
Bislang konnten Antragsteller auf Versicherungszeiten der vergangenen drei Jahre zurückgreifen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.12.2005)
Da die Ostdeutschen durchweg längere Versicherungszeiten aufweisen, ist die Angleichung in Wirklichkeit viel weiter.
( Quelle: Die Zeit 1995)