Versicherungszwangsgrenze

  1. Mit der Erhöhung dieser "Grenze" wird - zusammen mit der Erhöhung der Versicherungszwangsgrenze - verhindert, daß die Bürger sich allmählich von der Abhängigkeit von der Sozialversicherung emanzipieren. ( Quelle: Die Welt vom 24.06.2005)