Zwar raten Krankenkassen meist den Opfern, Ansprüche nach dem OEG gegen die Versorgungsämter vor den Sozialgerichten zu verfolgen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.11.2001)
Ziel ist es, sämtliche Sonderbehörden wie Umwelt-, Berg- und Versorgungsämter unter einem Dach zu konzentrieren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.07.2003)