Versorgungsfällen

  1. Eine Rückdeckungsversicherung schließt hier, insbesondere bei vorzeitigen Versorgungsfällen (zum Beispiel Zusage einer Hinterbliebenenrente), das für klein- oder mittelständische Betriebe schwer kalkulierbare Risiko aus. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)